Umfassende Tagespflege in Essen
Den Tag trotz Pflegebedarf in Gemeinschaft verbringen
Diese Form der Pflege richtet sich an Menschen mit Hilfebedarf, die möglichst lange in der eigenen Wohnung verbleiben möchten. Zusätzlich zur ambulanten Pflege kann daher die teilstationäre Versorgungsform „Tagespflege“ eine Möglichkeit zur Vermeidung oder zum Hinauszögern einer Heimaufnahme bieten.
Neben der Sicherung des Verbleibs des Klienten, stellt die Tagespflege eine Entlastungsfunktion für pflegende Angehörige dar. Durch einen Zugewinn an Zeit für sich selbst erfahren die Angehörigen eine Auszeit von den Belastungen der täglichen Pflege. Vor allem bei demenziell geprägtem Krankheitsbild ist dies von außerordentlicher Wichtigkeit.
Bei den Hilfebedürftigen, die wenig soziale Kontakte haben, können eventuell vorhandene Vereinsamungstendenzen durch den regelmäßigen Kontakt zu anderen Menschen und durch gemeinsame Beschäftigungen und Unternehmungen abgemildert oder sogar zurückgedrängt werden. Letztendlich ergibt sich durch diese Vorteile für alle Beteiligten eine Verbesserung der Lebensqualität.
Ausstattung, Leistungen und Finanzierung unserer Tagespflege
Die Tagespflege Lipski & Schmidt hat werktags, d.h. von Montag bis Freitag, von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet und bietet nach einer Erweiterung in 2017 Platz für elf Tagespflegegäste. Die Ausstattung der Einrichtung entspricht den Anforderungen des „Rahmenvertrags Tagespflege Nordrhein-Westfalen“ und ist somit schwellenfrei!
Auf einer Grundfläche von 209 m² stehen den Tagespflegegästen ein Aufenthaltsraum, ein Speiseraum mit angeschlossener Küchenzeile, ein Ruheraum sowie ein Therapieraum zur Durchführung von therapeutischen Angeboten zur Verfügung. Weiterhin verfügen wir über zwei behindertengerechte Toiletten, von denen eine im Waschraum untergebracht ist. Die Farbgestaltung der Räume ist in warmen Tönen gehalten, um eine angenehme Atmosphäre zu erschaffen. Im Sommer ist auch ein Aufenthalt im sonnigen Außenbereich möglich.
Das Leistungsspektrum umfasst die Bereiche der Pflege/Betreuung, den Transport (von und zur Wohnung) und die Versorgung mit Nahrungsmitteln. Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit externen Dienstleistern weitere Leistungen wie beispielsweise Ergo-, Logo- und Physiotherapie! Leistungen von Friseuren oder Fußpflegern organisieren wir jederzeit, werden jedoch von den Dienstleistern separat in Rechnung gestellt.
Der Tagesablauf hat klare Strukturen, sich wiederholende Elemente, Rituale und auch jahreszeitliche Orientierung. Wir achten stets darauf, dass unsere Klienten nicht gelangweilt sind oder unterfordert/überfordert werden. Unsere gemeinsamen Mahlzeiten bilden hierbei Fixpunkte im Tagesablauf und bieten die Möglichkeit für Gäste, sich an der Tagesgestaltung aktiv zu beteiligen. Zwischen den Mahlzeiten finden Pflege und Betreuung statt. Unser Team bietet zudem Beschäftigungsmöglichkeiten wie Gedächtnis stimulierende Gesellschaftsspiele oder auch gemeinsames Kochen und Musizieren an. An bestimmten Tagen kann auch der Wochenmarkt besucht werden, der sich direkt gegenüber auf dem Katernberger Marktplatz befindet.
Seit dem 01. Juli 2008 gibt es einen separaten gesetzlichen Anspruch auf Leistungen zur teilstationären Versorgung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn eine Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege notwendig ist. Dieser lässt sich sowohl mit dem Bezug von Sachleistungen (Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst), als auch mit dem Bezug von Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige kombinieren. Seit dem 01. Januar 2015 besteht dieser Anspruch in der gleichen Höhe, wie die Sachleistung des entsprechenden Pflegegrades.
Eine Ausnahme bildet der Pflegegrad 1. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad haben nur 125€ zur Abdeckung Ihres Pflegebedarfs. Weiteres dazu finden Sie auf unserer Seite Pflegegrade.
Ein Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger hat den Pflegegrad 2 und wird bereits durch einen Pflegedienst versorgt. Er schöpft die Sachleistung in Höhe von 689 Euro voll aus. Neben der ambulanten Versorgung möchte er nun eine Tagespflegeeinrichtung besuchen. Dazu stehen ihm nun 100 % der Sachleistung (= 689 €) zusätzlich für die Tagespflege zur Verfügung.
Es ist weiterhin möglich, sich neben Tagespflege und Pflegesachleistung das Pflegegeld anteilig auszahlen zu lassen. Dieses bemisst sich am Verbrauch der Sachleistung und wird nachrangig behandelt, d.h. nach Abrechnung von ambulanter Pflege. Neben den Möglichkeiten der Abrechnung über den Pflegegrad lässt sich die Verhinderungspflege zur Finanzierung der teilstationären Versorgung nutzen. Dies ist ein Betrag von 1612 € jährlich bei Verhinderung der (privaten) Pflegeperson und kann innerhalb von 42 Kalendertagen verbraucht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XII von 125 € monatlich zur Deckung des Tagespflegebeitrags heranzuziehen.
Da die Finanzierung der Tagespflege eine komplizierte Angelegenheit darstellt, empfehlen wir bei Interesse eine ausführliche persönliche Beratung durch unsere Mitarbeiter.