Haushalts- & Familienhilfe durch Lipski & Schmidt
Hilfe bei der Wohnungsreinigung, Einkäufen und vieles mehr
Im Rahmen der Haushalts- & Familienhilfe bietet Ihnen Lipski & Schmidt abhängig vom Kostenträger verschiedene Leistungen in unterschiedlichem Umfang an. Hierzu zählen u.a. die Wohnungsreinigung, Wäsche waschen, Erledigung von Einkäufen oder das Kochen diverser Mahlzeiten. Alle zu erbringenden Leistungen werden im Vorfeld gemeinsam mit den Klienten und Angehörigen festgelegt und die Durchführung wird durch regelmäßige Qualitätsvisiten von unserer hauswirtschaftlichen Leitung sichergestellt.
Kostenübernahme für die hauswirtschaftliche Versorgung
Das Sozialgesetzbuch sieht verschiedene Möglichkeiten zur Versorgung mit hauswirtschaftlicher Hilfe vor. Als Kostenträger im ambulanten Bereich kommen hauptsächlich die Krankenkasse, die Pflegekasse sowie das Sozialamt in Frage. Neben diesen Kostenträgern arbeiten wir außerdem mit diversen Versicherungsunternehmen zusammen, die über bestimmte Zusatzversicherungen bei einem häuslichen Unfall die Versorgung im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich kurzfristig organisieren. In einem solchen Fall übernehmen wir die Versorgung unmittelbar. Daneben steht es jedem frei, hauswirtschaftliche Leistungen privat zu beauftragen.
Gerne möchten wir Ihnen hier kurz die Übernahme der Kostenträger Krankenkasse, Pflegekasse und Sozialamt darstellen.
Die Krankenkasse genehmigt hauswirtschaftliche Hilfe satzungsgemäß, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt zu versorgen sind und (meist) die Mutter aus Krankheitsgründen kurzfristig nicht in der Lage ist, die Versorgung sicherzustellen. Hierbei kann es sich um einen Umfang von mehreren Stunden täglich handeln. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse Einzelfallentscheidungen treffen und die hauswirtschaftliche Hilfe auch anderen Personenkreisen ermöglichen.
Das Sozialamt ermöglicht unter bestimmten (finanziellen und persönlichen) Voraussetzungen ebenfalls den Bezug von hauswirtschaftlicher Hilfe. Dies geschieht auf Antrag des Hilfebedürftigen, bzw. sobald dem Amt eine Hilfebedürftigkeit bekannt wird.
Für Einzelheiten und Rückfragen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne zur Verfügung.