Ambulante Pflege in Essen

Kompetente Behandlungspflege und Grundpflege

Im Rahmen der ambulanten Pflege wird zwischen den Leistungen der Krankenversicherung, der so genannten Behandlungspflege, und den Leistungen der Pflegeversicherung – der Grundpflege – unterschieden. Gerne stellen wir Ihnen hier die Unterschiede der beiden Pflegearten dar. Bei Fragen stehen wir Ihnen aber natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.

Behandlungspflege von Lipski & Schmidt

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und beinhaltet verschiedene Komponente. Die Leistungen werden gemäß einer Verordnung des behandelnden Arztes durchgeführt und können, sofern notwendig, mehrfach täglich erbracht werden.

Die Durchführung von Behandlungspflege ist an hohe Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter gebunden. Aus diesem Grund werden unsere Mitarbeiter regelmäßig auf den neuesten Stand der wissenschaftlichen Pflegeerkenntnisse gebracht.

Zur Behandlungspflege zählen unter anderem:

  • Vorbereiten von Medikamenten und/oder regelmäßiges Verabreichen von Medikamenten/Augentropfen
  • Überwachung und Verabreichung von Infusionen (wir arbeiten eng mit einer Firma zusammen, die auf die Versorgung von Port-Kathetern spezialisiert ist)
  • Überwachung und Betreuung von Beatmungspatienten
  • Wundverbände jeglicher Art
  • Versorgung von künstlichen Darm- und Blasenausgängen
  • Katheterisierung
  • Ernährung über Magensonden und PEG
  • u. v. m. …

Grundpflege von Lipski & Schmidt

Die Grundpflege ist ein Begriff der Pflegeversicherung und umfasst alle Bereiche, die die tägliche Körperhygiene, die Fähigkeit sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Ernährung betreffen.

In Absprache mit dem Hilfebedürftigen und den Angehörigen erstellen wir einen individuellen Hilfeplan. Die Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Klienten und der Gegebenheiten im häuslichen Umfeld sind bei diesem Vorgang selbstverständlich.
Der Umfang kann sich in Abhängigkeit der unten genannten Kriterien sehr unterschiedlich darstellen. So kann das Spektrum beispielsweise von einer monatlichen Hilfestellung bis zu acht Hausbesuchen pro Tag reichen. Bei Anerkennung eines Pflegegrades können die Kosten zudem (teilweise) über die Pflegekasse abgerechnet werden. Eine Kombination mit der Behandlungspflege ist möglich und wird sehr häufig angewandt. Bitte fragen Sie nach einer persönlichen Beratung durch unsere Pflegedienstleitung oder unseren Sozialdienst.

Zur Grundpflege zählen unter anderem:

  • Hilfe bei Baden/Duschen
  • Ganzkörperwäsche
  • Teilkörperwäsche
  • Betten/Lagern
  • Nahrung zubereiten und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Ausscheidungen (Hilfe beim Toilettengang, Wechseln von Inkontinenzmaterial)
  • u. v. m. …