Umfassende Pflegeberatung in Essen
Pflegeberatung, Pflegeschulung und Sozialberatung
Neben den praktischen Tätigkeiten aus dem Pflegebereich bieten wir Ihnen umfassende Beratung rund um den Bereich der Pflege und soziale Themen an. Wir beraten Sie praxisnah und bei Bedarf in der eigenen Wohnung, immer durch qualifizierte Pflegeberater und diplomierte Sozialarbeiter. Mit unserer Beratung verfolgen wir folgende Ziele:
- Entlastung der Pflegeperson
- Erleichterung der Pflege durch praktische Tipps, Beratung und Anleitung
- Information über mögliche zusätzliche Leistungen der Pflegekassen
Wir bieten pflegenden Angehörigen eine persönliche Pflegeberatung durch speziell ausgebildete Pflegeberater. Die Gespräche finden bei Ihnen zu Hause statt – genau , dort, wo Sie die Probleme und Fragen haben. Sie haben Anspruch auf diese Leistung, sobald Pflege beantragt wurde oder bereits eine Einstufung erfolgte. Pflegeberater können auch tätig werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst schon Pflege und Betreuung leistet.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen Pflegebedürftige, die sich von Angehörigen versorgen lassen, mindestens halbjährlich einen Beratungsbesuch von einer zugelassenen Pflegefachkraft in Anspruch nehmen. Diese soll in der eigenen Häuslichkeit pflegefachliche Unterstützung geben. Hierbei handelt es sich um praktische Tipps für die pflegende Person, z.B. hinsichtlich der Förderung der eigenen Gesundheit und der barrierefreien Einrichtung der Wohnung zur Vermeidung von Stürzen. Pflegebedürftige der Stufe III haben diesen Anspruch vierteljährlich.
Diese Angebote sind ein Zusatzservice Ihrer Pflegekasse und für die Versicherten und deren Angehörige kostenfrei!
Hat Ihre Pflegekasse unseren Klienten die Anerkennung eines Pflegegrades verwehrt, stellen wir auch die Kenntnisse unserer Pflegedienstleitungen in Ihren Dienst, um Ihren berechtigten Anspruch durchzusetzen. Beachten Sie hierbei bitte, dass wir Ihnen keine rechtliche Beratung bieten. Dies kann nur durch juristisch ausgebildete Fachkräfte geschehen. Sollte eine juristische Beratung notwendig sein, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Neben der Antragshilfe bieten wir Ihnen natürlich auch die Vermittlung zu weiteren Dienstleistern innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens, dies beinhaltet auch die Vermittlung zu Selbsthilfegruppen.
Für die Durchführung von Pflegeschulungen gibt es einheitliche Regelungen bezüglich der inhaltlichen Gestaltung. Deshalb können nur zugelassene Pflegeeinrichtung mit entsprechend fortgebildeten Mitarbeitern diese Schulungen anbieten. Diese Kurse können als Gruppen- oder auch als Einzelschulungen in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden.
Die Pflegekasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Angehörigen und sonstigen an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen entsprechende Pflegekurse anzubieten und somit kostenlos für diese Personenkreise zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermitteln.