Umfassende Pflegeberatung in Essen

Pflegeberatung, Pflegeschulung und Sozialberatung

Neben den praktischen Tätigkeiten aus dem Pflegebereich bieten wir Ihnen umfassende Beratung rund um den Bereich der Pflege und soziale Themen an. Wir beraten Sie praxisnah und bei Bedarf in der eigenen Wohnung, immer durch qualifizierte Pflegeberater und diplomierte Sozialarbeiter. Mit unserer Beratung verfolgen wir folgende Ziele:

  • Entlastung der Pflegeperson
  • Erleichterung der Pflege durch praktische Tipps, Beratung und Anleitung
  • Information über mögliche zusätzliche Leistungen der Pflegekassen

Wir bieten pflegenden Angehörigen eine persönliche Pflegeberatung durch speziell ausgebildete Pflegeberater. Die Gespräche finden bei Ihnen zu Hause statt – genau , dort, wo Sie die Probleme und Fragen haben. Sie haben Anspruch auf diese Leistung, sobald Pflege beantragt wurde oder bereits eine Einstufung erfolgte. Pflegeberater können auch tätig werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst schon Pflege und Betreuung leistet.

Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen Pflegebedürftige, die sich von Angehörigen versorgen lassen, mindestens halbjährlich einen Beratungsbesuch von einer zugelassenen Pflegefachkraft in Anspruch nehmen. Diese soll in der eigenen Häuslichkeit pflegefachliche Unterstützung geben. Hierbei handelt es sich um praktische Tipps für die pflegende Person, z.B. hinsichtlich der Förderung der eigenen Gesundheit und der barrierefreien Einrichtung der Wohnung zur Vermeidung von Stürzen. Pflegebedürftige der Stufe III haben diesen Anspruch vierteljährlich.

Diese Angebote sind ein Zusatzservice Ihrer Pflegekasse und für die Versicherten und deren Angehörige kostenfrei!

Sollten Sie Fragen zu sozialen Belangen haben, steht Ihnen unser Sozialdienst gerne zur Verfügung. Suchen Sie gern ein Gespräch mit uns in unserer Zentrale oder auch in der eigenen Wohnung. Unser Mitarbeiter ist Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Anträge behilflich. Als diplomierter Sozialarbeiter kann Ihnen Herr Riebe sein Fachwissen zur Verfügung stellen, wenn es sich um Anträge auf Leistungen aus der gesetzlichen/privaten Pflegeversicherung, Anerkennung einer Schwerbehinderung, Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz o.ä. handelt.

Hat Ihre Pflegekasse unseren Klienten die Anerkennung eines Pflegegrades verwehrt, stellen wir auch die Kenntnisse unserer Pflegedienstleitungen in Ihren Dienst, um Ihren berechtigten Anspruch durchzusetzen. Beachten Sie hierbei bitte, dass wir Ihnen keine rechtliche Beratung bieten. Dies kann nur durch juristisch ausgebildete Fachkräfte geschehen. Sollte eine juristische Beratung notwendig sein, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Neben der Antragshilfe bieten wir Ihnen natürlich auch die Vermittlung zu weiteren Dienstleistern innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens, dies beinhaltet auch die Vermittlung zu Selbsthilfegruppen.

Die Pflegeschulungen von Lipski und Schmidt dienen dazu, pflegenden Angehörigen durch Erleichterung und Verbesserung in der Pflege und Betreuung Unterstützung anzubieten. Zudem sollen pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen gemindert sowie Fertigkeiten zur eigenständigen Durchführung von Pflege vermittelt werden. Um diese Vorgaben umzusetzen, bedarf es der Vermittlung von entsprechenden Hintergrundwissen und pflegefachlichen Tipps zur gesundheitserhaltenden Umsetzung von Pflegetätigkeiten.

Für die Durchführung von Pflegeschulungen gibt es einheitliche Regelungen bezüglich der inhaltlichen Gestaltung. Deshalb können nur zugelassene Pflegeeinrichtung mit entsprechend fortgebildeten Mitarbeitern diese Schulungen anbieten. Diese Kurse können als Gruppen- oder auch als Einzelschulungen in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden.

Die Pflegekasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Angehörigen und sonstigen an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen entsprechende Pflegekurse anzubieten und somit kostenlos für diese Personenkreise zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermitteln.