Überblick zu den Pflegegraden in Deutschland

Pflegegrad 1 bis 5

Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag des/ der Versicherten über das Vorliegen und das Ausmaß von Pflegebedürftigkeit und entsprechenden Leistungen.

Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit besteht seit 2017 laut Gesetz die Möglichkeit der Einstufung in einen von fünf Pflegegraden. Zuvor gab es drei Pflegestufen.

Mit Einführung der neuen Pflegegrade hat sich auch die Beurteilungsgrundlage des Pflegebedürftigkeitsbegriffes geändert. Galt zuvor die Beurteilung von Defiziten als maßgeblich, so ist mittlerweile der Grad der (Un-) Selbständigkeit das Maß zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit.

Die Selbständigkeit wir in sechs unterschiedlichen Modulen ermittelt und gewichtet. Dies sind die Bereiche Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Ergebnis steht die Zuordnung in einen von fünf Pflegegraden, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit bescheinigen.

Je nach Pflegegrad hat die/ der Versicherte Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Im Wesentlichen sind hier zu nennen die Leistungsarten des Pflegegeldbezugs und des Sachleistungsbezugs. Pflegesachleistung bedeutet die Inanspruchnahmen eines ambulanten Pflegedienstes. Alle Pflegedienste haben mit den Pflegekassen feste Vergütungen für bestimmte Leistungen vereinbart. Aus diesem so genannten System der Leistungskomplexe kann der Versicherte Leistungen auswählen. Bis zu einem dem Pflegegrad entsprechenden Betrag kann der Pflegedienst dann mit der Pflegekasse abrechnen.

Beide Leistungsarten (Pflegegeld und Sachleistung) können auch miteinander verbunden werden, es handelt sich dann um die so genannte Kombinationsleistung.

Daneben hat die/ der Versicherte Anspruch auf Leistungen zum Besuch einer teilstationären Einrichtung in gleicher Höhe wie die Sachleistungen des jeweiligen Pflegegrades.

Die Leistungen innerhalb der Pflegegrade lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und beinhaltet verschiedene Komponente. Die Leistungen werden gemäß einer Verordnung des behandelnden Arztes durchgeführt und können, sofern notwendig, mehrfach täglich erbracht werden.

Die Durchführung von Behandlungspflege ist an hohe Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter gebunden. Aus diesem Grund werden unsere Mitarbeiter regelmäßig auf den neuesten Stand der wissenschaftlichen Pflegeerkenntnisse gebracht.

Pflegegrad Sachleistung Geldleistung Tagespflege
1 125 oder / 125
2 689 316 689
3 1298 545 1298
4 1612 728 1612
5 1995 901 1995

Eine Besonderheit stellt der Pflegegrad 1 dar. Wurde der/ dem Versicherten dieser Pflegegrad zugeteilt, so hat er lediglich Anspruch auf den so genannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125€/ Monat. Diesen Betrag kann jedoch nur ein von den Pflegekassen zugelassener Dienst abrufen, er steht nicht der/ dem Versicherten zur Verfügung. Mit diesem Betrag kann die/ der Versicherte pflegerische, betreuende oder hauswirtschaftliche Leistungen aus dem Katalog der Leistungskomplexe auswählen.