Pflegegrade 1 bis 5

Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag des Versicherten über das Vorliegen und Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und die entsprechenden Leistungen. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die das frühere System der Pflegestufen ersetzt haben. Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert nun auf dem Grad der Selbständigkeit und nicht mehr auf den Defiziten der Betroffenen.

Ein Überblick

Die Beurteilung der Selbständigkeit erfolgt in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Abhängig vom Ergebnis der Bewertung erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit darstellt.

Je nach Pflegegrad haben Versicherte Anspruch auf unterschiedliche Leistungen, insbesondere in Form von Pflegegeld und Sachleistungen. Pflegesachleistungen umfassen die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, der mit den Pflegekassen feste Vergütungen für bestimmte Leistungen vereinbart hat. Diese Leistungen werden nach dem sogenannten System der Leistungskomplexe erbracht. Versicherte können innerhalb der festgelegten Beträge des Pflegegrades Leistungen auswählen, die der Pflegedienst dann direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Es ist auch möglich, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren – dies nennt man Kombinationsleistung. Zudem haben Versicherte Anspruch auf Tagespflege in gleicher Höhe wie die Sachleistungen des jeweiligen Pflegegrades.

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Leistungen der Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad
Sachleistung
Geldleistung
1
131 €
2
796 €
347 €
3
1.497 €
599 €
4
1.859 €
800 €
5
2.299 €
990 €

Pflegegrad 1 ist eine Besonderheit:

Hier haben Versicherte Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Dieser Betrag kann nur von einem zugelassenen Dienst abgerufen werden und dient zur Finanzierung pflegerischer, betreuender oder hauswirtschaftlicher Leistungen.

Für die Behandlungspflege, die von der Krankenversicherung getragen wird, gelten besondere Anforderungen. Diese Leistungen, die auf ärztliche Verordnung erfolgen, können mehrmals täglich erbracht werden und erfordern eine hohe Qualifikation des Pflegepersonals. Daher werden unsere Mitarbeiter regelmäßig auf den neuesten Stand der Pflegewissenschaft gebracht, um höchste Qualität zu gewährleisten.

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in Essen

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